Arbeitgebende in der Schweiz – also auch Gemeinden und Städte – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Doch in der Praxis bestehen oft noch Lücken bei der Umsetzung dieser Pflicht. Dadurch fehlen wirksame Präventionsinstrumente – und im Ernstfall kann nach Art. 5 Abs. 3 GlG eine Entschädigungspflicht entstehen.
Die Fachstelle für Gleichstellung des Kantons Zürich hat ein neues, praxisnahes Unterstützungsangebot speziell für Gemeinden entwickelt und stellt uns dieses am Montag, 3. November 2025 von 12.15 - 13.00 Uhr vor.
Während dieser Brown Bag Session erfahrt ihr:
- Was das neue Unterstützungsangebot der Fachstelle umfasst
- Welche Pflichten Arbeitgebende im Zusammenhang mit sexueller Belästigung haben – kurze Repetition der Fürsorgepflicht
Mehr Informationen zum Angebot
Das Anmeldeformular ist auf der VZGV-Webseite zu finden. Wir bedanken uns für die Weiterleitung an entsprechende Abteilungen/Personen.