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Willkommen auf der Website des VZGV Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute

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Fachkräftemangel

Ausgangslage, Vorgehen und Ziele Projekt Fachkräftemangel

Der VZGV will seinen Mitgliedern ein niederschwelliges Unterstützungsangebot zur Verfügung zu stellen, um den Fachkräftemangel aufzufangen und zu mildern. Dazu wird er konkrete Supportleistungen wie Informationen, Beratungen, Netzwerk-Angebote, Know-how Transfer oder die Koordination und Organisation von konkreten Massnahmen erbringen. 

In einem längeren partizipativen Prozess mit interessierten Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen hat der zuständige Projektausschuss das Grobkonzept „Fachkräftemangel“ entwickelt. Im Zentrum stehen die drei Themenschwerpunkte „gemeinsame Aufgabenerfüllung“, „Trainingsprogramm“ und „Coaching on the job“en. Das Grobkonzept mit detaillierten Informationen und den drei Themenschwerpunkten sind untenstehend zu finden.

Die Mitgliederversammlung des VZGV vom 15. November 2022 hat das Projekt und das notwendige Budget verabschiedet. Mittlerweile hat der Vorstand auch den konkreten Projektauftrag frei gegeben  und das Projekt, welches insgesamt auf 5 Jahre angelegt ist, kann mit der Aufbauphase starten.

Aktuell werden der Projektausschuss und die Teilprojektleitungen besetzt. Das Projekt ist aber sehr offen angelegt. Die Mitwirkung von Vertretern von Gemeinden und Städten im Sounding Board sowie in den Teilprojekten ist sehr erwünscht und notwendig. Die Frist für die Anmeldung zur Mitarbeit ist am Freitag, 21. April 2023 abgelaufen. In einem nächsten Schritt wird sich die Projektleitung bei den angemeldeten Personen melden, damit erste Sitzungstermine festgelegt werden und die fachliche Arbeit beginnen kann.

Konzept Massnahmen Fachkräftemangel Projektauftrag Fachkräftemangel Informationen Projekt Fachkräftemangel

Vergleich Lohngleichheitsanalysen

Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Per 1. Juli 2020 trat die auf 12 Jahre befristete Änderung des Gleichstellungsgesetzes betreffend Durchsetzung der Lohngleichheit in Kraft. Dieses verpflichtet Betriebe ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Analysen sollen dabei helfen, die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umzusetzen und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern. Der VZGV hat diesbezüglich eine Übersicht erstellt. Alle weiteren Informationen sind hier zu finden.