Ausgangslage
Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Per 1. Juli 2020 trat die auf 12 Jahre befristete Änderung des Gleichstellungsgesetzes betreffend Durchsetzung der Lohngleichheit in Kraft. Dieses verpflichtet Betriebe ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Analysen sollen dabei helfen, die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umzusetzen und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern.
Ziel
Ziel
Die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frau und Mann ist dem VZGV als zukunftsorientierter und attraktiver Branchenverband sehr wichtig. Daher soll durch den VZGV ein Branchenweiter Vergleich dieser Lohngleichheitsanalysen erstellt werden. Dadurch soll nicht nur die Vorbildwirkung der öffentlichen Verwaltungen verstärkt und gefördert werden, sondern auch die Wichtigkeit des Themas unterstrichen werden.
Die Eckdaten der Gemeinde- und Stadtverwaltungen wurden anhand einer kurzen Umfrage ermittelt. Welche Betriebe an der Analyse mitgemacht haben sehe Sie nachfolgend:
- Adliswil
- Aeugst am Albis
- Affoltern am Albis
- Bassersdorf
- Benken
- Berg am Irchel
- Birmensdorf
- Bülach
- Dachsen
- Dietlikon
- Egg
- Eglisau
- Erlenbach
- Fällanden
- Fehraltorf
- Feuerthalen
- Flurlingen
- Freienstein-Teufen
- Glattfelden
- Gossau
- Hettlingen
- Hinwil
- Hombrechtikon
- Illnau-Effretikon
- Kilchberg ZH
- Langnau am Albis
- Männedorf
- Marthalen
- Maur
- Meilen
- Neftenbach
- Oberrieden
- Oberweningen
- Opfikon
- Ossingen
- Pfäffikon ZH
- Regensdorf
- Richterswil
- Schöfflisdorf
- Schwerzenbach
- Seuzach
- Seuzach
- Stammheim
- Thalwil
- Turbenthal
- Uster
- Volken
- Wald
- Wallisellen
- Wangen-Brüttisellen
- Weiach
- Weisslingen
- Wetzikon
- Wil ZH
- Zollikon
- Zürich
Fristen zur Umsetzung
Wann | Was |
1. Juli 2020 | GlG-Revision und Verordnung in Kraft |
Zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 | Durchführung der Lohngleichheitsanalyse |
Bis 30. Juni 2022 | Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle |
Bis 30. Juni 2023 | Information von Mitarbeitenden und Aktionären über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse |