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Willkommen auf der Website des VZGV Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute

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Formulierung von Zeugnissen, aktuelle Rechtsprechung

Code
24/219
Zielgruppe
Führungskräfte des mittleren und oberen Verwaltungskaders, welche Personalführungsaufgaben wahrnehmen und sich auf den neusten Stand bringen möchten. Mitarbeitende und Führungskräfte, die neu eine Führungsaufgabe übernommen haben.
Inhalt
-Arten von Arbeitszeugnissen
-Rechtsgrundlagen und Grundsätze der Zeugnisausstellung
-Form, Aufbau und Inhalt eines Arbeitszeugnisses
-Rechtsschutz und Haftung
-Aktuelle Rechtspraxis
-Referenzauskünfte
-Konkrete Fallbeispiele: schlechtes Arbeitszeugnis, Codierungen,
-Formulierungsbeispiele und konkrete Anwendung des Gelernten in Gruppenarbeit
-Diskussion/Besprechung von konkreten Beispielen (bitte Zeugnisse anonymisiert mitbringen)
-Fragen der Teilnehmenden
Ziel
Die Mitarbeitenden zu beurteilen und gestützt darauf ein wohlwollendes und wahres Arbeitszeugnis zu schreiben kann eine besondere Herausforderung darstellen. Oft werden Detaildiskussionen über die Wortwahl und fehlende Würdigungen geführt. Für die Mitarbeitenden sind Arbeitszeugnisse ein wichtiges Dokument für die berufliche Karriere für die Schule oder die Gemeinde eine Visitenkarte. Die Teilnehmenden kennen die Rechtsgrundlagen, die aktuelle Rechtspraxis und die Grundsätze zur Erstellung von wohlwollenden und wahrheitsgemässen Arbeitszeugnissen. Das Gelernte wird an konkreten Fallbeispielen geübt.
Kurslokalität
VZGV Geschäftsstelle, Räffelstrasse 28, 8045 Zürich
Datum
Donnerstag, 30. Mai 2024, 08.00 - 12.00 Uhr
Kosten
CHF 300.- für Mitglieder und CHF 330.- für Nichtmitglieder
Belegungsstatus
freie Plätze
Kursleitung
Harry Nötzli
Fachanwalt Arbeitsrecht, Zürich Law Rechtsanwälte
Anmeldeschluss
Bis 7 Tage vor Kursbeginn
Hinweis
Der Referent ist Ihnen dankbar, wenn Sie konkrete Fragen zur Formulierung von Arbeitszeugnissen bereits im Vorfeld an noetzli@zuerichlaw.ch zustellen.
Anmeldeformular
Wir benötigen zwingend Ihre persönliche Mobile-Nummer.
Diese wird nur im Notfall für eine kurzfristige Kursabsage benötigt, wenn z.B. die Kursleitung krankheitsbedingt ausfällt.
Rechnungsadresse
Sie verstehen sicher, dass das Risiko für kurzfristige Ausfälle nicht vom VZGV getragen werden kann.