Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Am 1. Januar 2027 tritt das neue Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) und die dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Viele Gemeinden und Städte setzen sich derzeit mit der Frage auseinander, für welche Dokumente künftig eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder ein elektronisches Siegel erforderlich sein wird.
Um die Gemeinden bei dieser Umsetzung zu unterstützen, hat die Fachsektion Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber des VZGV eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese setzt sich aus Fachpersonen der Gemeinden Thalwil, Meilen und Hinwil, der Stadt Wädenswil sowie von egovpartner zusammen.
Auf Grundlage der bestehenden fachlichen Vorarbeiten der beteiligten Gemeinden und Städte sowie von egovpartner hat die Arbeitsgruppe eine Übersicht der derjenigen Dokumente erarbeitet, für welche aus unserer Sicht künftig eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder ein Siegel erforderlich ist. Die Übersicht wurde anschliessend den zuständigen Fachverbänden zur fachlichen Prüfung vorgelegt.
Gerne stellen wir euch diese Übersicht im Anhang zur Verfügung. Sie versteht sich als praxisorientierte Empfehlung und Arbeitshilfe für die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben. Da die Anforderungen je nach Organisation und Prozess unterschiedlich sein können, empfehlen wir jeder Gemeinde und Stadt, die Übersicht im Hinblick auf die eigenen Gegebenheiten zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Eine Gewähr für Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden.
Wir hoffen, euch damit ein hilfreiches Hilfsmittel für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen oder Rückmeldungen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Fachsektion Gemeindeschreiber/innen